- Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
- Beurteilung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel (z. B. sichtbare Rissbildungen oder messbare Feuchtigkeitsschäden)
- Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)
- Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
- Erstellung eines schriftlichen Gutachtens (Kurzgutachten) über den ermittelten Verkehrswert
Zielgruppe
Käufern und Verkäufern einer Immobilie als eine aussagekräftige und damit hilfreiche Grundlage bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Kreditinstituten.
Fazit:
Ein Kurzgutachten ist die schlanke Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten wird auf ausführliche Beschreibungseinheiten und Fotodokumentationen wird verzichtet. Im Fokus steht die Wertermittlung. Sofern alle Beteiligten einigungsbereit sind, kann es eine Alternative zum umfangreichen Verkehrswertgutachten sein.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für ein Kurzgutachten beträgt in der Regel 7-21 Tage. Vorlage aller notwendigen Unterlagen ist Voraussetzung für die Gutachtenerstellung.