• Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Beurteilung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel
  • Plausibilisierung der realisierten Wohnfläche bzw. Nutzfläche
  • Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. zum Baujahr der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)
  • Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes sowie der rechtlichen Gegebenheiten
  • eine ausführliche Beschreibung der Gebäudebestandteile, der Aufbauten und der allgemeinen Gebäudemerkmale
  • umfangreiche Fotodokumentation
  • ggf. vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z.B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) sind zu berücksichtigen
  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert

Zielgruppe

Käufern und Verkäufern von Immobilien kann ein ausführliches Verkehrswertgutachten die Preisfindung bei einem bevorstehenden Immobilienverkauf erleichtern.

Es kann als Argumentationsbasis bei anstehenden Verkaufsgesprächen verwendet werden.

Verkehrswertgutachten sind gerichtsfest verwertbar. Gerichte und Finanzämter müssen das Gutachten anerkennen.

Besonders bei Nachlassverfahren oder Trennungen ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu empfehlen. 

Fazit

Ein Verkehrswertgutachten ist bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu empfehlen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für ein Verkehrswertgutachten beträgt in der Regel 14-28 Tage. Vorlage aller notwendigen Unterlagen ist Voraussetzung für die Gutachtenerstellung.